Gesetzliche Garantie

Gesetzliche Konformitätsgarantie

(Artikel 128 und folgende Gesetzesverordnung 206/2005)

Was ist die gesetzliche Konformitätsgarantie

Gemäß den Artikeln. Gemäß Art. 128 ff. des Gesetzesdekrets 206/2005 haftet Ottica Izzo als Verkäufer gegenüber dem Verbraucher für etwaige Vertragswidrigkeiten, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts vorliegen und sich innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung oder innerhalb des Ablaufdatums bemerkbar machen Datum des Produkts, falls niedriger („Gesetzliche Garantie“).

Wer hat Anspruch auf die gesetzliche Garantie

Die gesetzliche Garantie steht dem Verbraucher zu, d. h. einer natürlichen Person, die zu Zwecken handelt, die nicht mit der unternehmerischen, kommerziellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, die möglicherweise gemäß Art. 3 Co. 1 Buchstabe a) des Gesetzesdekrets 206/2005 („Verbraucher“).

Garantiebedingungen

Der Verbraucher verliert die gesetzliche Garantie, wenn er dem Verkäufer die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb der zwingenden Frist von zwei Monaten ab dem Datum, an dem er sie entdeckt hat, meldet. Die Rüge ist nicht erforderlich, wenn der Verkäufer das Vorliegen des Mangels erkannt oder verschwiegen hat.

Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass Konformitätsmängel, die innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung des Produkts auftreten, bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels unvereinbar Produkt oder mit der Art der Vertragswidrigkeit.

Die Klage auf Geltendmachung von Mängeln, die der Verkäufer nicht arglistig verschwiegen hat, ist in jedem Fall innerhalb von 26 Monaten ab Ablieferung der Ware verjährt; Der Verbraucher, der mit der Vertragserfüllung einverstanden ist, kann jedoch stets die in Art. 1 genannten Rechte geltend machen. 130, Absatz 2 des Gesetzesdekrets 206/2005, sofern die Vertragswidrigkeit innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung und vor Ablauf der in der vorherigen Frist genannten Frist gemeldet wurde.

Was versteht man unter mangelnder Konformität

Ein Konformitätsmangel liegt vor, wenn das gekaufte Produkt:

(a) ist nicht für die Verwendung geeignet, für die Waren der gleichen Art üblicherweise verwendet werden;

(b) nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht und nicht die Eigenschaften der Ware aufweist, die der Verkäufer dem Verbraucher als Muster oder Modell präsentiert hat;

(c) stellt nicht die üblichen Eigenschaften und Leistungen einer Ware der gleichen Art dar, die der Verbraucher unter Berücksichtigung der Art der Ware und auch der Erklärungen vernünftigerweise erwarten kann in der Werbung oder auf der Kennzeichnung dieser Ware gemacht werden;

(d) ist nicht für die vom Verbraucher beabsichtigte besondere Verwendung geeignet, wenn der Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufs darauf hingewiesen wird.

Ein Vertragsmangel liegt dann nicht vor, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von dem Mangel Kenntnis hatte und ihn bei Anwendung üblicher Sorgfalt nicht hätte ignorieren können oder wenn Der Konformitätsmangel ist auf vom Verbraucher bereitgestellte Anweisungen oder Materialien zurückzuführen.

Welche Abhilfemaßnahmen stehen dem Verbraucher zur Verfügung

Im Falle einer Vertragswidrigkeit hat der Verbraucher das Recht, die Konformität des Produkts durch Reparatur oder Ersatz gemäß der Kunst kostenlos wiederherstellen zu lassen. 130 Absätze 3, 4, 5 und 6 des Gesetzesdekrets 206/2005 oder auf eine angemessene Preisminderung oder Kündigung des Vertrags gemäß Art. 130 Absätze 7, 8 und 9 des Gesetzesdekrets 206/2005 und in den darin vorgesehenen Fällen.

Insbesondere kann der Verbraucher nach seiner Wahl von Ottica Izzo die Reparatur oder den Ersatz des Produkts verlangen, in beiden Fällen kostenfrei, es sei denn, die verlangte Abhilfe (Reparatur oder Ersatz) objektiv unmöglich oder im Vergleich zum anderen übermäßig belastend ist. Eine der beiden Abhilfemaßnahmen gilt als übermäßig belastend, wenn sie dem Verkäufer im Vergleich zur anderen unangemessene Kosten aufbürdet (einschließlich Versand-, Arbeits- und Materialkosten), unter Berücksichtigung von: (a) dem Wert, den sie haben würde wenn kein Konformitätsmangel vorliegt; (b) das Ausmaß der Vertragswidrigkeit; (c) die Möglichkeit, dass das alternative Rechtsmittel ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher genutzt werden kann.

Der Verbraucher kann statt der Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach seiner Wahl eine angemessene Preisminderung oder die Kündigung des Vertrages nur dann verlangen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: ( a) Reparatur und Ersatz sind unmöglich oder unverhältnismäßig teuer; (b) Ottica Izzo das Produkt nicht innerhalb der im folgenden Absatz angegebenen angemessenen Frist repariert oder ersetzt hat; (c) der zuvor durchgeführte Austausch oder die zuvor durchgeführte Reparatur hat dem Verbraucher erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet.

Bei der Ermittlung der Höhe der Minderung bzw. des zu erstattenden Betrages wird die Verwendung der Ware berücksichtigt.

Es wird klargestellt, dass ein geringfügiger Mangel an Konformität, für den es nicht möglich war oder übermäßig aufwändig war, die Abhilfemaßnahmen in Form einer Reparatur oder eines Ersatzes durchzuführen, nicht zum Kündigungsrecht berechtigt Vertrag.

Was tun, wenn ein Mangel an Konformität festgestellt wird

Falls der Verbraucher einen Mangel an Konformität feststellt, muss er sich über das „Kontakt“-Formular auf der Website an den Kundendienst wenden oder einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein senden. in Ottica Izzo von Alfonso Maria Izzo & C. S.a.s., Via Napoli n. 4, 82016 – Montesarchio (BN).

Im Falle der Ausübung der gesetzlichen Garantie kann sich der Verbraucher an eine der Ottica Izzo-Verkaufsstellen wenden, um sich das fehlerhafte Produkt liefern zu lassen. Alternativ wird das defekte Produkt auf Kosten von Ottica Izzo beim Verbraucher zu Hause abgeholt, um entsprechende Kontrollen durchzuführen und eine etwaige Reparatur oder einen Ersatz durchzuführen.

Nach der Abholung des Produkts wird Ottica Izzo, abhängig von der vom Verbraucher gewählten Abhilfe, Reparaturen durchführen lassen oder das Produkt innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Aktivierung des Kundendienstes ersetzen im Rahmen der gesetzlichen Garantieregelung.

Wenn eine Reparatur oder ein Austausch unmöglich oder übermäßig aufwändig ist oder von Ottica izzo nicht innerhalb der oben angegebenen Frist oder in jedem Fall in allen im Gesetzesdekret 206 vorgesehenen Fällen durchgeführt wird /2005 kann der Verbraucher als alternative Rechtsbehelfe die Herabsetzung des Preises oder die Kündigung des Vertrags wählen.